Geschichtliches zu Taben und Taben-Rodt, einem kleinen Ort in Deutschland, im Tal der Saar gelegen
Wichtiger Hinweise: Im Dezember 2003 ist die Chronik von Taben-Rodt erschienen.
Auf 350 Seiten wird die Geschichte und das Leben der Menschen eines Dorfes an der unteren Saar dargestellt. Die tabellarische Übersicht mit den wichtigsten Geschichtsdaten
von Taben, Rodt und Hamm sowie Saarhausen im Tal der Saar finden Sie ab sofort unter https://taben.de/steckbrief-der-gemeinde/geschichte/.
© Copyright B. Heinz, Taben-Rodt Auszug aus unseren privat zusammengetragenen Unterlagen, ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit
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Der Name unseres Ortes Taben geht wahrscheinlich auf das keltische Wort "taeb" zurück, das soviel wie "Abhang" oder "Böschung" bedeutet.
Erstmalig erwähnt wird Taben auf einer Inschrift aus dem 2. Jahrhundert. Hier wird der Ort "Tavena" genannt. Wie aus Bodenfunden
hervorgeht war Taben auf jeden Fall zur Römerzeit besiedelt. Mit etwas Mühe kann man auch heute noch Reste römischer Besiedlung in
unserem Dorf entdecken. So zum Beispiel im "Dall", auf "Bruchfeld" oder im "Jungenwald", wo noch vor nicht zu langer Zeit von einem
Archäologie - Professor ein römisches Wohnhaus freigelegt wurde. Auch der Hundscheider Wald, auf der rechten Saarseite, zeigt Spuren
unserer römischen Vorfahren. Er diente nämlich den vornehmen reichen Römern aus Trier als Jagdgebiet. Bei den Ausschachtungsarbeiten des
1913 erbauten Hundscheider Jagdhauses wurden Mauern einer gut erkennbaren Bauanlage freigelegt, die in ihrem Grundriss noch vollkommen
erhalten war. Man geht davon aus, dass es sich hierbei um römische Gebäude handelte, die zweifellos auf eine Jagdvilla deuteten. Im
Neunhäuser Wald fand man auch Gebäudereste kleinerer Häuser und Gehöfte. Diese Siedlung diente der Gewinnung von Eisenerzen. Anhand
von Scherbenfunden konnte die Zeit der Niederlassung der Eisengräber und Hüttenleute (das Eisenerz wurde auch an Ort und Stelle verhüttet)
auf das 2. bis 4. Jahrhundert n.Chr. bestimmt werden. Nach dem Ende des Römerreiches waren es die Franken, die sich in unserer Gegend
niederließen und Ackerbau betrieben. Taben ging in den Besitz des Merowingischen Königsgeschlechtes über. Der König errichtete an Stelle
der römischen Jagdvillen einzelne Königshöfe, auf denen er sich aufhielt wenn er auf Reisen war oder zur Jagd hier weilte. Das Land wurde in
Gaue aufgeteilt. Der Saargau und der Bedagau umfassten die Ländereien der unteren Saar.
Die Hausmeier (Verwalter) der merowingischen Könige waren die Karolinger. Diese nützten die Schwäche des Königshauses aus und eigneten
sich widerrechtlich nach und nach Gebiete und Ortschaften an. Auch Taben kam bald in den Besitz der karolingischen Familie.
Am 20. Dezember des Jahrs 634 schenkte der Diakon Adalgisel Grimo aus dieser Karolingerfamilie seinen Anteil von Taben der Kirche von
Verdun. Diese Schenkung ist die älteste urkundliche Nachricht über Taben. Im Jahre 768 wurde dem Kloster St. Maximin in Trier von König
Pippin dem Kleinen der größere Anteil von Taben geschenkt. Auch König Pippin gehörte zum Hause der Karolinger.
Wie es hieß, soll sein Enkel Kunibert von einem bösen Geist geplagt worden sein. Dieser hatte schon in vielen Kirchen um Heilung gefleht,
doch erst beim Grabe des heiligen Maximinus in Trier wurden seine Bitten erhört und er geheilt. Daraufhin schenkte Pippin die Orte Remich
und Taben dem Kloster St. Maximin. Pippin besaß zwar offenbar den größeren Teil von Taben, doch zu dieser Zeit gehörte der Ort noch nicht
allein dem Kloster St. Maximin. Die Verduner Kirche hatte ihre Anteile gegen näher gelegene Liegenschaften eingetauscht. In der zweiten
Hälfte des 11. Jahrhunderts hatte ein Dominikus die Anteile der Verduner Kirche durch Tausch erworben. Dieser Dominikus schenkte im
Jahre 1085 seine Güter in Taben dem Kloster zu Taben. Diese Schenkung wurde von Erzbischof Egilbert von Trier bestätigt. Erst jetzt war das
Kloster St. Maximin alleiniger Besitzer von Taben. Man geht davon aus, dass es sich bei dem Anteil des König Pippin um den größeren Teil
des Tabener Bannes, links der Saar, handelt, und dass es sich bei dem Anteil des Dominikus um das Gebiet von Hundscheid (rechts der Saar) handelte.
König Pippin der Kleine hatte bereits im Jahre 761 dem Erzbischof von Trier bewilligt, dass alle Klöster, Abteien, Kirchen, Burgen, Dörfer,
Höfe mit allen Bewohnern, Äckern, Wiesen, Wäldern usw., die dem Erzbistum Trier zugehörten, einen eigenen Gerichtsbezirk bildeten und
nicht mehr dem königlichen Gerichtswesen unterstellt sein sollten. Dieses Recht galt auch für alle Neuerwerbungen des Erzstiftes. Hieraus
erklärt sich auch die Tatsache, dass die Güter des Klosters St. Maximin (darunter auch Taben und Hundscheid) der Landeshoheit des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten unterstanden. 1)
Zur Zeit der Merowinger befand sich in Taben wohl nur ein Königshof. Die Karolinger jedoch, die sich Taben angeeignet hatten, erbauten für
ihre verschiedenen Familienmitglieder eigene Wirtschaftshöfe auf den ihnen gehörigen Teilen des Tabener Landes. Auf diesen Höfen waren
Leute beauftragt, die Felder und Wälder zu bewirtschaften. Diese Menschen standen in einem unfreien Dienstverhältnis zu den Krieg führenden
Freien. Aus diesem Verhältnis entwickelte sich die Leibeigenschaft. Der König verlieh mit dem Grund und Boden auch die Leibeigenen an
seine Freie oder an Kirchen und Klöster. Auf diese Weise kam auch das Kloster St. Maximin in den Besitz der Grundherrschaft über Taben. 2)
Gegen Ende des 9. Jahrhunderts wurden neue Siedlungen in den Waldungen rechts der Saar gegründet. Erzbischof Ratbod fühlte sich durch
diese Siedlungen in seinen Hochwaldjagdgründen gestört. Auf sein Bitten hin wird zu seinen und zu Gunsten des Kloster St. Maximin der
Waldbesitz im Jahre 896 von König Zwentewold gebannt. "Mit Hilfe einer gefälschten und auf das Jahr 802 zurückdatierten Urkunde Karls
des Großen werden dann in dieses Gebiet noch die wildreichen Gebiete von Zerf, Serrig, Irsch mit einbezogen und eine natürliche Grenze an
der oberen Saar festgelegt. Erst Otto I. bestätigt zweifelsfrei den Erzbischof im Jahre 949 als Bannherrn des vorgezeichneten Gebietes." 3)
Die Gemeinde Taben bildete sich aus der kleinsten Einheit des fränkischen Verwaltungsaufbaus, aus der "Decanie" oder "Zehnten". Die Abtei
St. Maximin, die ja die Grundherrschaft von Taben innehatte, wies der Gemeinde Taben einen bestimmten Territorialbezirk als Gemeindebann
zu. Solche Territiorialbezirke wurden auch an Hofleute oder Huber gegen Bewirtschaftung überlassen. Von den Erträgen des Bodens mussten
die Huber regelmäßige Abgaben an die Abtei St. Maximin leisten. Auf dem Wege der Zeit- und Erbpacht gingen diese Ländereien später in
den Privatbesitz der Huber über. Die Abtei selbst behielt aber auch noch Teile des Tabener Bannes für sich. Diese Ländereien mussten
ebenfalls von den Hubern mitbestellt werden. Dies waren die so genannten Frondienste. Mit diesen Ländereien stattete die Abtei St. Maximin
ihr neu gegründetes Kloster in Taben aus. Die Wälder schließlich wurden später teilweise den Hofgenossen zur gemeinsamen Rodung und Bebauung zugewiesen. Hieraus entwickelte sich das Gehöferschaftsland. 4)
Das Kloster in Taben
Schon bald nachdem König Pippin dem Kloster St. Maximin in Trier Taben geschenkt hatte, wurde hier ein Klostergebäude errichtet und
schon im Jahre 769 wurden die Reliquien des Hl. Quiriacus nach Taben gebracht. Im Jahre 882 zerstörten die Normannen das Kloster (wird in neuesten Erkenntnissen angezweifelt 15)), welches angeblich 962 unter dem Abt Wiker (958-966) wieder aufgebaut wurde. 5) In dem Kloster
wirkten anfangs 20 Mönche des Kloster St. Maximin, später wurde es zu einer Präbenerie erweitert. Ledige Männer aus Taben traten in das
Kloster ein und wurden Leihenbrüder (= Präbendare). Sie vermachten ihren ganzen Besitz dem Kloster und erhielten als Gegenleistung
Unterhalt und Pflege bis an ihr Lebensende. Auf diese Weise kam das Kloster in den Besitz von Ländereien auf Tabener Bann. Im Jahre 1087
erhielt das Kloster durch die Schenkung des Dominikus weitere Ländereien, darunter auch das Gebiet von Hundscheid. Die Pfarrkirche wurde
im Jahre 1487 inkorporiert, was wiederum eine Besitzvergrößerung des Klosters bedeutete. Die Propstey Taben hatte eine eigene
Vermögensverwaltung, konnte aber auch Abgaben für die Abtei St. Maximin entgegennehmen. Taben hatte im Jahre 1481 nur noch ca. 10 Pfarrkinder.
Zu den Gütern der Propstei gehörten der Hofbering, unterhalb des Ortes Taben, auf dem sich die Propsteigebäude befanden; und als zweiter Hof der Abshof bei Hausen an der Saar. 6)
Zu diesem Hofe gehörten auch noch Grundstücke, die in den heutigen Bezirken "Hausenwald", "Hundscheider Wald" und "Schirpenberg" lagen
. Der Abtshof wurde an Hofbeständer verpachtet. Diese Hofbeständer mussten auch die Fähre bedienen, die nahe dem Hofe lag, und ebenfalls
zu dem Hausener Hof gehörte. Aus dem Weistum von Taben aus dem Jahre 1487 geht hervor, dass der Propstei außerdem gewisse Rechte an
dem Land auf dem Hundscheider Berg zustanden: Jeder Bauer, der auf Hundscheid sein Land rodete, war verpflichtet die sechste Garbe (d. h. 1/6 aller Erträge des Feldes) dem Probst zu Taben abzuliefern. 7)
Als die Franzosen im Jahre 1794 Taben besetzten, wurde des Kloster geplündert. Kirche, Kapelle, Pfarrhaus und -garten fielen an die
Gemeinde Taben. Das Klostergebäude, die Ländereien und Wälder der Propstei wurden am 5. März 1804 dem Nationalfonds der
französischen Ehrenlegion zugewiesen. Aus diesem Nationalfonds wurden die mit den Ehrenlegionsauszeichnungen verbundenen Prämien und
Renten gezahlt. "Das Propsteigut wurde einem Verwalter, dem Pächter Jakob Boesen, aus Taben unterstellt." 8) "Schon am 16 Oktober 1805
verkaufte der Staatsrat Nicolas Francois Mollien, Kommandant der Ehrenlegion, das Gut an César Francois Mais in Paris." 9) Bereits am 13.
November des gleichen Jahres veräußerte dieser das Gut an Marc-Antoine- Grégoire Michel, ebenfalls aus Paris. Christoph Philipp Nell aus
Trier, erwarb am 7. August 1810 das Propsteigut in Taben durch einen Beauftragten des Herr Michel zum Preis von 37.000 Franken. 10)
Neuste Erkenntnis belegen die die Aussage: Saarhausen wurde nach der Verstaatlichung der Kirchengüter (Säkularisation) von der auch die
Besitzungen St.. Maximins betroffen war am 11. des Monats Rairial im Jahre 13 der französischen Republik (31. Mai 1805) um 10 Uhr
Morgens vor dem Präfekten des Saar Département in Trier versteigert. Joseph Massem ersteigerte Saarhausen für 5625 Franken. 14)
Nach den Tod von Chr. Ph. Nell, verkauften seine Kinder am 4. April 1826 das Propsteigut und die nördlichen Grundstücke des
Hundscheidwaldes an den Landrat und Bürgermeister Haw in Trier zum Preis von 45.000 Franken. Durch weiteren Ankauf von Grundstücken
erweiterte dieser seinen Besitz. Außerdem gelang es ihm, dass das "Rittergut Taben" um das Jahr 1831 unter die landtagsfähigen Güter aufgenommen wurde. 12)
Im Jahr 1857 verkaufte sein Sohn das "Rittergut Taben" an den Gerbereibesitzer Heinrich Alf in Taben (Gerberei mit Lohmühle). Um die
Jahrhundertwende besaß die Familie Alf 220 Hektar der Ländereien auf Hundscheid. Der Rest, etwa 180 Hektar, war im Besitz des Trierer
Bankiers Reverchon. Im Jahre 1901 verkaufte Ernst Alf die gesamten Alf'schen Waldgrundstücke auf Hundscheid an Fritz Rexroth, welcher auch die Ländereien von Herrn Reverchon erwarb.
Ab dem 1. März 1931 befand sich das "Rittergut Taben" im Besitz des (weltlichen) “Vereins zur Pflege und Erziehung
katholischer psychopathischer Kinder”. Dieser unterstand der Leitung von Oblatinnen der hl. Jungfrau von Berge Karmel (Karmeliterinnen). 13) Im Jahre 2015 zogen sich die Karmeliterinnen
aus dem Kloster zurück.
Die "Propstey St. Josef" unterhielt ein Internat für Kinder in verschiedenen Altersstufen, eine Berufsfachschule für
Hauswirtschaft und Kinderpflege, sowie einen Kindergarten.
Heute (2015) wird das Internat “Propstey St. Josef” von den Pallottiner (Tel. : 06582 91 40 - 0 Zentrale) geführt und beherbergt einen
Kindergarten (Tel.: 06582 91 40 - 20) sowie eine Grund- und Hauptschule.
Quellen
1) vgl. Hellwig, Fritz, Aus der Geschichte des Waldgutes Hundscheid und des Neunhäuser Waldes, Saarbrücken 1931, S. 24 2) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 27
3) vgl. Klein, Rudolf, Die Gehöferschaften im Regierungsbezirk Trier, Dissertation, Borna=Leipzig, 1910, S. 14 4) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 27,28
5) vgl. Die Kunstdenkmäler Kreise Saarburg, bearb. v. E. Wackenroder u.a. (KDRhP 15/3), Düsseldorf 1939, S. 239&127; 6) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 39, ff.
7) Wey, PH., Aus der Geschichte Tabens (Festschrift zur 1200 Jahrfeier St. Quiriacus Taben-Rodt 28. bis 30 Juni 1969, S 17-49) 8) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 47
9) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 47 10) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 47 11) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 52 12) vgl. Hellwig, a. a. O, S. 53
13) vgl. Kunstdenkmäler im Kreise Saarburg, a. a. O, , S. 237... 14) Aussage eines Nachkommen des Käufers bzw. Verkaufsurkunde,
16) Hrsg. Gemeinde Taben-Rodt, Chronik der Gemeinde Taben-Rodt, Taben-Rodt, 2003. S. 168.
15) Jürgensmeier, Friedhelm: Männer- und Frauenklöster der Benediktiner in Rheinland-Pfalz und Saarland, EOS Verlag, Erzabtei St. Ottilien 1999, Seite 834ff..
siehe auch Auswanderer nach USA
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