Geschichtliches zur Maximiner Bannmühle in Rodt (heute Taben-Rodt):
Bereits im Urbar aus dem 12. Jahrhundert (vgl. Reiner Nolden, Urbar 1200)
wird erwähnt, dass der Schultheiß von Taben vom Kloster St. Maximin u.a. sechs Denare aus der Mühle“ erhält und dass “ Es gibt dort eine Mühle [in Rodt], die eine Müdde Roggen liefert“.
Daraus kann m.E. geschlossen werden, dass bereits zu dieser frühen Zeit in
Taben (oder in Rodt) ein Mühle bestanden hat. Im Jahre 1220 wird Rodt zum ersten Mal urkundlich erwähnt.
Gesicherte Erkenntnisse zur Mühle (Getreidemühle) erhalten wir aus folgenden Dokumenten
- 1661 Verpachtung der Bannmühle bei Rodt, durch Abt Maximinus von St. Maximin, Trier an Müller Michel
und Frau Anna von Rodt, auf 24 Jahre.(Quelle: StBTr ARCH.MAX.XIII Seite 127)
Transkription der Urkunde von 1661:
„20. Januar 1661 Die Eheleute Muhler Muchelen von Rodt
undt Anna pachten von Abt Maximin die Mühle zu Rodt mit den dazugehörigen umfangreichen Grundstücken auf eine Laufzeit von 12 Jahren.
Die jährliche Pacht beträgt für die ersten 6 Jahre 13
Dahler und 2 Hühner, für die restlichen 6 Jahre einen zusätzlichen 1 Franken oder 4 Reichstahler. Sie haben die Mühle in einen aufrichtigen Stand zu setzen, den
verfallenen Wasserlauf herzurichten und einen neuen Mühlstein zu beschaffen.
Dabei sollen die Unterthanen entsprechent mithelten. Am Ende der Laufzeit ist alles schuldenfrei zu übergeben.“
Bild: Das Mühlrad befand sich an der linken Seite des gelben Gebäudes
- :1673 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt, durch Abt Maximin von St. Maximin, Trier
an Neises Friedrichs und Frau Margaretha von Rodt, auf 18 Jahre.
- 1681 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt, durch Abt Alexander von St. Maximin, Trier
an Neises Peter und Frau Susanna von Rodt, auf 9 Jahre
- 1710 Verpachtung der Bannmühle bei Rodt, durch Abt Nicetius an Neises Peter und Frau Susanna von Rodt, auf 18 Jahre.
- 1720 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt, durch Abt Nikolaus von St. Maximin, Trier
an Michael Türck und Frau Susanna von Rodt, auf 9 Jahre.
- 1738 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt, durch Abt Willibrord von St. Maximin, Trier
an Michael Türck und Sohn von Rodt, auf 9 Jahre.
- 1747 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt, durch Abt Willibrord von St. Maximin, Trier
an Martin Türck und Anna von Rodt, auf 9 Jahre.
- 1757 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt, durch Abt Willibrord von St. Maximin, Trier
an Merten Türck und Anna von Rodt, auf 3, 6, 9 Jahre.
- 1765 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt, durch Abt Willibrord von St. Maximin, Trier
an Johannes Türck von Rodt, auf 3, 6, 9 Jahre.
- 1773 Verpachtung des Bannmühle bei Rodt durch Abt Willibrord von St. Maximin, Trier
an Johannes Türks Witwe Katharina geb. Buch von Rodt, auf 3, 6, 9 Jahre.
- 1778 Grundsteinlegung der neuen Mühle in Rodt ? Datum den Türportal des Hauses entnommen
im 19 Jahrh. Einstellung des Mühlenbetriebs
- 1939 Brand (6.1.) in den beiden Häusern, die die ehemaligen Bahnmühle in Rodt beherbergten
Wirtschaftliche Aspekte: Der Müller der Bannmühle konnte aus dem Betrieb der Mühle sicherlich kein
ausreichendes Einkommen erzielen. Die umfangreichen zur Mühle gehörigen, jeweils mitverpachteten Grundstücke zeigen einen zusätzliche landwirtschaftliche (neben-)Beschäftigung des Müllers.
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Bauliche Grundlagen:
Sollte bereits im 12. Jahrhundert eine Mühle bestanden haben, so ist davon auszugehen, daß es sich hierbei um eine unterschlächtige Mühle
gehandelt haben dürfte, bei der das Wasser zum Antrieb unten an das Mühlrad herangeführt wurde. Hierbei diente lediglich der durch das Wasser verursachte Anstoß als Energiequelle (Quelle:
zeitreise) .
Um das Jahr 1350 wurden in Gebieten mit genügend Gefälle oberschächtige Mühlenräder eingesetzt. Hierbei wurde das Wasser oben auf das Wasserrad
geführt. Diese Wasserräder haben dadurch, dass das Wasser nun zusätzlich durch sein Gewicht wirkt, einen höheren Wirkungsgrad. Dieser Wirkungsgrad ist um so größer je Mehr Wasser zur Verfügung steht
und je größer/ Göher das Wasserrad ist.
Um in Rodt diese Technik effizient einzusetzen war es
erforderlich, den Zulauf des Wassers zu verändern. Mittels eines ca. 500 m langen Mühlenkanals (heute noch erkennbar) wurde dem Breimsbach bachaufwärts Wasser entnommen
und von Süden durch den Mühlengarten oben auf das Mühlrad geführt. Um die Zulaufmenge (zumindest temporär) zu erhöhen, wurde ein Mühlenweiher angelegt, in dem das
Wasser des Breimsbaches zusätzlich angestaut wurde.
Die Distriktbezeichnungen „Weiherwies“ und „Weiherfeld“ zeugen noch heute von dem Vorhandensein dieses Wasserspeichers.
Temporär konnte auch der Eschelsbach und das Wasser des Brembruchs in diesen Mühlenweiher umgeleitet werden, so
dass möglich viel Wasser der Mühle zur Verfügung stand.
Das Ableiten von Wasser z.b. zum Bewässern von Wiesen
war den Unterthanen in Taben und Rodt untersagt und unter Strafe gestellt. Auszug aus dem Weistum von 1486 (Quelle: StBTr 1641/389):
Transkription: “Item weisen sie auch mit urtel [Urteil] und Recht das Wasser dem Abt und dem Hoff zu Taben zu
, und soll man daß in die vorgen. Freyheit laufen lassen, und soll daß niemandt abkehren, und wäre es Sach,
daß jemandts darin bruchlich wurde, und daß Wasser mit einander oder eins theils, viel oder wenigh abkehrt aufs der vorgen. Freyheit, also dick daß geschehe, also dick wäre der Mensch V [5] schill. bussen [fünf Schillinge Strafe] schulig, es wäre Man oder Frauen Kindt.“
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Quellen:
- Reiner Nolden: Das Maximiner Urbar, Eine Übersetzung, in „Landeskundliche Vierteljahresblätter“ Herausgegeben von der Gesellschaft
für Nützliche Forschungen zu Trier, Jahrgang 46, 2000, Seite 70 ff.
- Stadtbibliothek Trier 1641/389, Transkribiert
- Stadtbibliothek Trier ARCH.MAX.XIII Seite 127
- Ortschronik von Taben,
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